Sachverhalt
Schon seit einigen Monaten ist der Bürgersteig vor dem Grundstück Georgenstraße 41 (?) wegen der dort stattfindenden Bauarbeiten gesperrt. Die Fußgänger sind gezwungen, im Umfeld der Baustelle die Straßenseite zu wechseln. Eigene Beobachtungen zeigen jedoch, dass in der Regel die Fußgänger auf „ihrer“ Straßenseite bleiben und einfach vom Bürgersteig auf die Fahrbahn treten, wodurch sie in diesem stark befahrenen Kreuzungsbereich sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Die komplette Sperrung des Bürgersteiges mag in der Anfangszeit, als das dort ursprünglich stehende Gebäude abgerissen wurde, begründet gewesen sein. Mittlerweile finden aber die Bauarbeiten auf dem Grundstück statt, sodass auf dem vollständig abgesperrten Bürgersteig genügend Platz wäre, diesen so zu unterteilen, dass ein Durchgang für Fußgänger bleibt. Auch die in diesem Bereich gelegentlich parkenden Fahrzeuge von Handwerkern sollten kein Anlass sein, den Bürgersteig komplett und über die ganze Zeit, also Tag und Nacht zu sperren, denn für temporär parkende Fahrzeuge kann die derzeitige Sperrung des Bürgersteigs kurzfristig wiederhergestellt, dann aber auch gleich wieder aufgehoben werden.
Frage
- Sieht die Verwaltungsspitze der Stadt Möglichkeiten, die Absperrung der Baustelle kurzfristig fußgängerfreundlich gestalten zu lassen, um die in diesem Bereich auftretenden Verkehrsgefährdungen auszuschließen?
- Wenn nicht, bis zu welchem Termin werden die Bürger Eisenachs den Bürgersteig in diesem Bereich nicht nutzen können?
Beantwortung der Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Lieske - Baustelle Kreuzung Georgenstraße/Hospitalstraße (AF-0032/2019)
Sehr geehrter Herr Lieske,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Die geschilderte Problematik ist bekannt. Bedingt durch Kranstellungen, Materialanlieferung sowie Lagerung und des derzeitigen Ausbauzustandes des Gehweges ist eine gefahrlose Vorbeiführung der Fußgänger an dieser Baustelle derzeit nicht gewährleistet. Die örtlichen Gegebenheiten lassen auch keine Verlagerung der Baustelleneinrichtung und –materialen zu. Somit müssen Fußgänger die ausgeschilderte Umleitung über die 3 Lichtzeichenanlagen (LZA) zur gefahrlosen Querung der Straße nutzen. Eine vollständige Querung der 3 LZA dauert nach Prüfung ca. 3 Minuten.
Zu 2.
Die Fußgänger einschränkende Baumaßnahme soll spätestens bis 31.12.2019 abgeschlossen sein. Seitens der Verwaltung wird der Baufortschritt überwacht und sobald früher die Möglichkeit einer gefahrlosen Vorbeiführung der Fußgänger besteht, der Gehweg zumindest wieder teilweise geöffnet.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Katja Wolf
Oberbürgermeisterin
Mit freundlichen Grüßen
Harald Lieske
Mitglied der Fraktion BfE