I Sachverhalt
Die steinerne Treppe vom Markt hoch zur Esplanade (aus Richtung Markt gesehen rechts vom Toilettenhäuschen) hat kein Treppengeländer. Von älteren Mitbürgern ist gelegentlich zu hören, dass sie dadurch die Treppe leider nicht benutzen können.
Zudem heißt es in der DIN-Norm 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe:
„Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.“
II Fragen
1. Ist die Bauvorschrift bekannt und besteht die Absicht, diese an der besagten Treppe nachträglich durch Anbringung eines Treppengeländers (Handlauf) noch umzusetzen?
2. Falls die Antwort nein lautet, was sind die Gründe dafür?
Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE