Bürger für Eisenach

Anfrage Fehlendes Geländer Treppe Karthausgarten zur Rückseite Wandelhalle

I Sachverhalt
Die steinernen Treppen vom Karthausgarten zur Freifläche Rückseite Wandelhalle verfügen über kein Treppengeländer. Von älteren Mitbürgern ist gelegentlich zu hören, dass sie dadurch die Treppe leider nicht benutzen können.

Zudem heißt es in der DIN-Norm 18065 - Treppengeländer und Treppenhandläufe:

„Treppen müssen mindestens einen Handlauf haben. Ein Treppenlauf ist die ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen (drei Steigungen) zwischen zwei Ebenen.“

II Fragen
1. Warum wurden seinerzeit bei der Neugestaltung der Freifläche vor der Rückseite der Wandelhalle und der Neuanlage der Treppen keine Geländer angebracht?

2. Besteht die Absicht, in Umsetzung der DIN-Norm nachträglich noch Geländer anzubringen. Falls die Antwort nein lautet, was sind die Gründe dafür?

Harald Lieske
Mitglied der Fraktion Die Grünen/BfE